Der Nachteilsausgleich und Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen wurde zum Schuljahr 2016/17 neu geregelt. Alle wesentlichen Informationen dazu und weitere interessante Hinweise zum Thema Legasthenie finden sich auf der Seite der Staatlichen Schulberatung in Bayern.
Wichtige Eckpunkte der Neuregelung sind: Der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (Zeitzugabe, vergrößerte Kopien, Vorlesen der Aufgabenstellungen ...) bleibt nach wie vor bestehen. Der Anspruch auf Notenschutz ist weiterhin gerechtfertigt, dieser wird aber nicht mehr automatisch gewährt. Unten stehend finden Sie den Auszug aus der Bayerischen Schulordnung Teil 4 - Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen.